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   VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12   

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VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12 (https://dejure.org/2013,33740)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.10.2013 - 4 K 2191/12 (https://dejure.org/2013,33740)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 4 K 2191/12 (https://dejure.org/2013,33740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Strafverfolgungsorgane; Möglichkeit eines Austauschs der Rechtsgrundlagen § 81b 2. Alt. StPO und § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG bei Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Alt 2 StPO
    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls; Maßgeblichkeit des Entscheidungszeitpunkts der Widerspruchsbehörde für die Beschuldigteneigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 Alt. 2; PolG § 36 Abs. 1 Nr. 2
    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wegfall Beschuldigteneigenschaft im laufenden Widerspruchsverfahren; Umdeutung; Strafverfolgungsvorsorge als möglicher Hauptzweck einer auf § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG gestützten Maßnahme (bejaht); Notwendigkeit ED-Behandlung nach mehrfachen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Eine Klage gegen eine solche Anordnung ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, für die der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.2011 - 6 B 1/11-, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; vgl. auch Schenke, JZ 2007, 707; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.2010 - 8 E 1698/10 -, juris; Eisenberg/Puschke, JZ 2007, 729).

    Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nicht für die Zwecke eines konkreten Strafverfahrens erfolgen, sondern nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der Strafverfolgungsvorsorge dienen, mit der Folge, dass ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der Aufnahme und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, juris).

    Der Umstand, dass § 81b 2. Alt. StPO die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen tatbestandlich mit der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen verknüpft, spricht vielmehr dafür, dass diese Verknüpfung auch von der Widerspruchsbehörde zu prüfen ist; nur wenn im Zeitpunkt ihrer Entscheidung der Betroffene noch Beschuldigter ist, lassen sich erkennungsdienstliche Maßnahmen auf § 81b 2. Alt. StPO stützen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - Bayer. VGH, Urteil vom 09.02.2004 - 24 B 03.695 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris).

    Vielmehr nimmt die Regelung durch die in § 81b 2. Alt. StPO vorgegebene Verknüpfung von Anlass und Maßnahme ohnehin in Kauf, dass andere Personen als Beschuldigte nicht erkennungsdienstlich behandelt werden können, obwohl auch bei solchen Personen - wie etwa bei einem kurz vor Erlass des Ausgangsbescheids rechtskräftig Verurteilten - ebenfalls ein Bedürfnis für eine erkennungsdienstliche Behandlung vorliegen kann (OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris).

    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage durch das Gericht ist nur dann ausgeschlossen, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führte, m.a.W. wenn dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind (BVerwG, Urteil vom 21.11.1989 - 9 C 28/89 -, juris; vgl. für den Bereich des § 81b 2. Alt. StPO: OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 -).

    Dies ist bezogen auf § 81b 2. Alt. StPO zwar im Hinblick auf die Frage der Fall, welche erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegen einen Beschuldigten zulässig sind; in Bezug auf diesen Personenkreis besteht eine Gesetzkompetenz der Länder nicht mehr (OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris).

    Hinsichtlich des möglichen Adressatenkreises der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen hat § 81b 2. Alt. StPO jedoch keinen abschließenden Charakter (vgl. zum Folgenden OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris, m.w.N.; Schenke, JZ 2007, 707; vgl. auch Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., E Rn. 419).

    Vor diesem Hintergrund ist mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/12 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris; Bayer. VGH; Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, juris; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris) davon auszugehen, dass es dem Landesgesetzgeber unbenommen bleibt, den Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über Beschuldigte i.S.v. § 81b 2. Alt. StPO hinaus zu erweitern etwa auf rechtskräftig Verurteilte oder Schuldunfähige.

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch Maßnahmen, die sich auf künftige Strafverfahren beziehen, der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG unterfallen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris), ergibt sich insoweit nichts anderes, da Maßnahmen außerhalb eines konkreten Strafverfahrens, selbst wenn sie der Strafrechtspflege dienen, jedenfalls keine solchen auf dem Gebiet des Strafprozesses sind, wie es Voraussetzung für die Anwendbarkeit von §§ 23 ff. EGGVG wäre (BVerwG, Beschluss vom 18.05.2011 - 6 B 1/11 -, juris).

    Zwar ist eine Vorschrift, die der Beweisbeschaffung für ein - sei es auch zukünftiges - Strafverfahren dient, dem Strafverfahrensrecht zuzuordnen und unterliegt damit der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 GG (ganz h.M., vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Rn. 11, 30, m.w.N.; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., E Rn. 417).

    In einem zur Telekommunikationsüberwachung ergangenen Urteil (vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Bundesgesetzgeber habe abschließend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, die Verfolgung von Straftaten durch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung zu regeln, Gebrauch gemacht mit der Folge, dass die Länder nicht befugt seien, die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten zu ermächtigen.

    Der Eintritt einer Sperrwirkung zu Lasten der Länder setzt insbesondere voraus, dass der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund bei Gesamtwürdigung des Normenkomplexes unter Rückgriff auf den hinter dem Gesetz stehenden Regelungszweck, die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien hinreichend erkennbar ist (BVerfG, Urteil vom 27.07.2005, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris; jew. m.w.N.).

    § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG ist dahingehend auszulegen, dass er nicht nur Maßnahmen mit dem Ziel der Verhütung von Straftaten - folglich Maßnahmen, die drohende Rechtsgutverletzungen von vornherein und in einem Stadium verhindern sollen, in dem es noch nicht zu strafwürdigem Unrecht gekommen ist - erfasst, sondern auch Maßnahmen mit dem Ziel der Vorsorge für die Verfolgung in ungewisser Zukunft bevorstehender Straftaten, d.h. mit dem Ziel der Beweisbeschaffung zur Verwendung in künftigen Strafverfahren (zu den Begrifflichkeiten ausführlich BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris).

    Denn immerhin ist hier ein stärker strafprozessualer Bezug gegeben; auch wenn die Verfolgungsvorsorge in zeitlicher Hinsicht präventiv erfolgt, betrifft sie gegenständlich doch das - künftige - repressiv ausgerichtete Strafverfahren (BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris).

    Und auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem zur Telekommunikationsüberwachung ergangenen Urteil (vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris) den Begriff der Bekämpfung von Straftaten nur auf den Aspekt ihrer Verhütung, ausdrücklich nicht auch auf ihre Aufklärung bezogen (hierauf verweisend auch Stephan, VBlBW 2005, 410).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 11 B 11859/00

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen einer

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Beschuldigter ist ein Tatverdächtigter, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird; nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; BeckOK StPO, Stand 01/2013, § 81b Rn. 1).

    Auch wenn die Beschuldigteneigenschaft im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung wieder entfallen sei, habe der Betroffene aber nach wie vor diese Schwelle des Verwickeltseins in ein konkretes Strafverfahren erreicht; damit sei der Anlass für eine erkennungsdienstliche Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO gegeben (SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Dies ist bezogen auf § 81b 2. Alt. StPO zwar im Hinblick auf die Frage der Fall, welche erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegen einen Beschuldigten zulässig sind; in Bezug auf diesen Personenkreis besteht eine Gesetzkompetenz der Länder nicht mehr (OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/12 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris; Bayer. VGH; Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, juris; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris) davon auszugehen, dass es dem Landesgesetzgeber unbenommen bleibt, den Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über Beschuldigte i.S.v. § 81b 2. Alt. StPO hinaus zu erweitern etwa auf rechtskräftig Verurteilte oder Schuldunfähige.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Eine Klage gegen eine solche Anordnung ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, für die der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.2011 - 6 B 1/11-, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; vgl. auch Schenke, JZ 2007, 707; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.2010 - 8 E 1698/10 -, juris; Eisenberg/Puschke, JZ 2007, 729).

    Beschuldigter ist ein Tatverdächtigter, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird; nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; BeckOK StPO, Stand 01/2013, § 81b Rn. 1).

    Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nicht für die Zwecke eines konkreten Strafverfahrens erfolgen, sondern nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der Strafverfolgungsvorsorge dienen, mit der Folge, dass ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der Aufnahme und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, juris).

    Der Umstand, dass § 81b 2. Alt. StPO die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen tatbestandlich mit der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen verknüpft, spricht vielmehr dafür, dass diese Verknüpfung auch von der Widerspruchsbehörde zu prüfen ist; nur wenn im Zeitpunkt ihrer Entscheidung der Betroffene noch Beschuldigter ist, lassen sich erkennungsdienstliche Maßnahmen auf § 81b 2. Alt. StPO stützen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - Bayer. VGH, Urteil vom 09.02.2004 - 24 B 03.695 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Die Erforderlichkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 114/79 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - jew. m.w.N.).

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, juris (zu § 81b StPO); Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - (den Begriff der "Notwendigkeit" verwendend)).

    Dies setzt einen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Art der erhobenen Daten und der Art und Begehungsweise der zu besorgenden Straftaten voraus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, juris).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Beschuldigter ist ein Tatverdächtigter, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird; nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; BeckOK StPO, Stand 01/2013, § 81b Rn. 1).

    Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nicht für die Zwecke eines konkreten Strafverfahrens erfolgen, sondern nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der Strafverfolgungsvorsorge dienen, mit der Folge, dass ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der Aufnahme und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, juris).

    Zwar ist eine Vorschrift, die der Beweisbeschaffung für ein - sei es auch zukünftiges - Strafverfahren dient, dem Strafverfahrensrecht zuzuordnen und unterliegt damit der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 GG (ganz h.M., vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Rn. 11, 30, m.w.N.; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., E Rn. 417).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Der Eintritt einer Sperrwirkung zu Lasten der Länder setzt insbesondere voraus, dass der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund bei Gesamtwürdigung des Normenkomplexes unter Rückgriff auf den hinter dem Gesetz stehenden Regelungszweck, die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien hinreichend erkennbar ist (BVerfG, Urteil vom 27.07.2005, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris; jew. m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/12 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris; Bayer. VGH; Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, juris; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris) davon auszugehen, dass es dem Landesgesetzgeber unbenommen bleibt, den Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über Beschuldigte i.S.v. § 81b 2. Alt. StPO hinaus zu erweitern etwa auf rechtskräftig Verurteilte oder Schuldunfähige.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 5 B 2562/98

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Rechtsgrundlage; Präventive Tätigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Dies ist bezogen auf § 81b 2. Alt. StPO zwar im Hinblick auf die Frage der Fall, welche erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegen einen Beschuldigten zulässig sind; in Bezug auf diesen Personenkreis besteht eine Gesetzkompetenz der Länder nicht mehr (OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/12 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris; Bayer. VGH; Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, juris; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris) davon auszugehen, dass es dem Landesgesetzgeber unbenommen bleibt, den Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über Beschuldigte i.S.v. § 81b 2. Alt. StPO hinaus zu erweitern etwa auf rechtskräftig Verurteilte oder Schuldunfähige.

  • OVG Saarland, 07.08.2013 - 3 A 295/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung; "Austausch" der Rechtsgrundlage eines

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage durch das Gericht ist nur dann ausgeschlossen, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führte, m.a.W. wenn dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind (BVerwG, Urteil vom 21.11.1989 - 9 C 28/89 -, juris; vgl. für den Bereich des § 81b 2. Alt. StPO: OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 -).

    Vor diesem Hintergrund ist mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/12 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2013 - 3 A 295/13 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; OVG NRW, Beschluss vom 13.01.1999 - 5 B 2562/98 -, juris; Bayer. VGH; Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, juris; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9/11 -, juris) davon auszugehen, dass es dem Landesgesetzgeber unbenommen bleibt, den Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über Beschuldigte i.S.v. § 81b 2. Alt. StPO hinaus zu erweitern etwa auf rechtskräftig Verurteilte oder Schuldunfähige.

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
    Beschuldigter ist ein Tatverdächtigter, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird; nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; BeckOK StPO, Stand 01/2013, § 81b Rn. 1).

    Auch wenn die Beschuldigteneigenschaft im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung wieder entfallen sei, habe der Betroffene aber nach wie vor diese Schwelle des Verwickeltseins in ein konkretes Strafverfahren erreicht; damit sei der Anlass für eine erkennungsdienstliche Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO gegeben (SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

  • VGH Hessen, 08.12.2010 - 8 E 1698/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen/Rechtsweg

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 24 B 03.695
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

    Gegen die Irrelevanz des Fortfalls der Beschuldigten-Eigenschaft im Widerspruchsverfahren sprachen sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - BayVGH - (Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, juris Rdnr. 13 ff.), der VGH BW (Urteil vom 7. März 2007 - 1 S 1170/05 - Beck"sche Rechtsprechungssammlung 2008, Nr. 39409), das VG Hamburg (Urteil vom 31. Mai 2011 - 11 K 1333/10 -, juris Rdnr. 33ff.) und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht - HmbOVG - (Urteil vom 11. April 2013 - 4 Bf 141/11 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2014, S. 36 [37 f.]) sowie das VG Freiburg (Urteil vom 17. Oktober 2013 - 4 K 2191/12 -, juris Rdnr. 22 ff.) aus.

    Allerdings ist es umstritten, ob und inwieweit angesichts des Vorhandenseins der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung der Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen zur Strafverfolgungsvorsorge in § 81b Var. 2 StPO noch Raum für eine entsprechende landesrechtliche Ermächtigungsvorschrift verbleibt, deren Wirksamkeit nicht durch Art. 31 oder Art. 72 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes in Frage gestellt wird (für Vorrang und Sperrwirkung des Bundesgesetzes sprachen sich etwa der BayVGH in seinem Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, juris Rdnr. 14,und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 17. November 2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 238, aus, für landesgesetzgeberische Handlungsbefugnisse auch auf dem Gebiet der Strafverfolgungsvorsorge dagegen mit unterschiedlichen Ansätzen etwa der VGH BW im Urteil vom 7. März 2007 - 1 S 1170/05 -, a. a. O., und das HmbOVG im Urteil vom 11. April 2013 - 4 Bf 141/11 -, a. a. O. S. 40 f., das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - OVGSaar - im Beschluss vom 7. August 2013 - 3 A 295/13 -, juris Rdnr.14 ff., und das VG Freiburg im Urteil vom 17. Oktober 2013 - 4 K 2191/12 -, juris Rdnr. 34 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 3 L 241/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß SOG ST § 21 Abs 2 Nr 2

    Soweit die Beklagte meint, der Begriff der vorbeugenden Straftatenbekämpfung werde - wie es dieser Fassung des § 2 Abs. 1 SOG LSA entspricht - üblicherweise so verstanden, dass er sowohl die Straftatenverhütung als auch die Strafverfolgungsvorsorge umfasse, kann dies für die Auslegung des § 21 Abs. 2 Nr. 2 SOG LSA nicht von maßgeblicher Bedeutung sein, weil die Bestimmung ausdrücklich die Erforderlichkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahmen "zur Verhütung von Straftaten" und nicht etwa - in einem möglicherweise allgemeineren Sinne - "zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten" voraussetzt (vgl. dagegen zu anderslautenden landesrechtlichen Ermächtigungen SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris Rn. 18 ff.; HambOVG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 Bf 141/11 -, juris Rn. 46 ff.; VG Minden, Urteil vom 30. Juni 2008 - 11 K 578/08 -, juris Rn. 10 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 4 K 2191/12 -, juris Rn. 29 ff.).
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